Wertgutachten

Bei

  • Fahrrädern unbestimmten Alters,
  • Fahrrädern ohne Anschaffungsrechnung,
  • Fahrrädern mit Umbauten und
  • Einzelkomponenten

können der Neuwert, der Zeitwert und der theoretische Wiederbeschaffungswert sehr zuverlässig bestimmt werden.

Fahrräder, die nicht mehr besichtigt werden können (z. B. durch Diebstahl, Brand etc.) können anhand einer Beschreibung und/oder anhand von Bildern bewertet werden.

Wertgutachten sind daher geeignet zur:

  • Regulierung von Haftpflichtschäden
  • Regulierung von Diebstahlsschäden
  • Festsetzung eines Versicherungswertes vor Abschluss des Vertrages (z. B. bei Gebrauchtfahrrädern)
  • Bewertung eines Warenbestandes
    • nach Gebäudeschäden (Brand, Wasser o. Ä.)
    • bei Insolvenzverfahren
    • vor Kreditvergaben

Quelle: http://www.andreas-zauhar.de